Die Gartensaison mit besten Wetter und Sonnenschein hat begonnen und somit ist das Werkeln in den Gärten im vollen Gange. Die Gartengeräte, wie Rasenmäher und Co. kommen wieder zum Einsatz. Die Nutzung dieser Geräte verursacht zumeist Lärm, der häufig zu Beschwerden führt, gerade wenn dieser zur Mittags- oder Abendruhe auftritt.
Sicher ist es nicht immer einfach, wenn man berufstätig ist, den gesetzlichen Rahmen genau einzuhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Allgemein sollte daher gegenseitige Rücksichtnahme geübt werden.
Gemäß § 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Gerstungen gelten folgende Ruhezeiten:
Werktags (Montag bis Samstag)
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Mittagsruhe) und
20:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Abendruhe).
Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Die Einhaltung der Mittags- und Abendruhezeiten gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind.
Daneben gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtruhe gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz.
An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen grundsätzlich verboten.