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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S.574) in der jeweils geltenden Fassung

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation — Az: 53093120

Katasterbereich Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Gerstungen

Gemarkung:

Sallmannshausen und Lauchröden

Flur(en):

1, 2, 3, 8 (Sallmannshausen) | 7, 9 (Lauchröden)

Flurstück(e):

67 (Sallmannshausen Flur 1)

103, 220 (Sallmannshausen Flur 2)

324/1, 325/1, 326/1, 327, 328/1, 329/1, 330/1, 331/1, 332, 333, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348/1, 348/2, 349/2, 349/3, 351/1, 352/1, 354/1, 355/1, 356/1, 357/1, 358/1, 359/1, 360/1, 361/1, 362/1, 364/1, 365/1, 367/1 und ggf. benachbarte Flurstücke (Sallmannshausen Flur 3)

662/1 (Sallmannshausen Flur 8)

600/2, 600/3, 614, 635/2, 636/2, 637, 639/2, 640, 643/2, 646/2, 657/1, 657/8, 662/2, 663/1, 664/1, 673/1, 676/1, 679, 681/54, 681/79,, 684/1, 687/1, 688, 692/2, 693/2, 1727/2, 1768/2 & ggf. benachbarte Flurstücke (Lauchröden Flur 7)

785/1, 787/2, 787/3, 788/2, 788/3, 788/4, 788/5, 789, 793/8, 797/1, 798, 799, 801, 802, 803/2, 806/1, 811/1, 827/2, 827/3, 827/4, 828/1, 829/3, 981, 982, 983, 1550, 1551, 1552, 1622 & ggf. benachbarte Flurstücke (Lauchröden Flur 9)

Lagebezeichnung:

Kreisstraße (K 505) von Sallmannshausen bis Lauchröden

Antragsteller:

Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 07.07.2025 erfolgt auf den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Es sollen Grenzpunkte an o. g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.

Wir bitten Sie, uns ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu Ihren Flurstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.

Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein. Eine Teilnahme ist nicht erforderlich. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

stellvertretender Referatsleiter