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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Neues Förderprogramm: Gewerbe zu Wohnen

(Zuschuss Nr. 266)

Die Gemeinde Gerstungen informiert über ein attraktives Förderangebot für alle, die leerstehende oder ungenutzte Gewerbeimmobilien in Wohnraum umwandeln möchten.

Mit dem Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt die KfW den Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder Gebäudeteilen zu dringend benötigtem Wohnraum. Gefördert werden bis zu 30% der förderfähigen Kosten - maximal 100.000 Euro pro neu geschaffene Wohneinheit.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechender Immobilien. Wichtig: Die Umnutzung erfordert in der Regel eine Baugenehmigung. Für gewerbliche Antragsteller erfolgt die Förderung im Rahmen der sogenannten De-minimis-Beihilfe.

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Juli 2026 direkt über die KfW möglich. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Reine Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen.

Das Programm bietet eine große Chance, bestehende Gebäude sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig neuen Wohnraum in unserer Region zu schaffen.

Weitere Informationen zum Förderstart stellt die KfW rechtzeitig auf ihrer Website sowie über ihren Newsletter bereit.