Das Jugendamt des Landratsamt Wartburgkreis teilt mit, dass die „Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege“ für das Kindergartenjahr 2026/2027 durch den Jugendhilfeausschuss mit Beschluss-Nr. JuHi 0175/2026 bestätigt wurde.
Der Bedarfsplan ist gemäß § 20 Abs. 3 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in den Gemeinden des Planungsgebietes öffentlich auszulegen. Dieser ist auf der Homepage des Wartburgkreises unter folgenden Link zu finden:
https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/kinder-jugend-familie/kinderbetreuung/fachberatung-von-kindertageseinrichtungen