Auf den Friedhöfen in Untersuhl und Gerstungen wurden im Juli 2025 durch Mitarbeitende der Friedhofsverwaltung an mehreren Grabstätten gelbe Hinweisschilder angebracht.
Diese Hinweise betreffen:
Grabstätten, deren Nutzungszeitraum bereits seit längerer Zeit abgelaufen ist
Grabstätten, bei denen eine erhebliche Vernachlässigung der Pflege festgestellt wurde
Angehörige der Verstorbenen, Nutzungsberechtigte oder Personen, die sich für die betroffenen Gräber verantwortlich fühlen, werden gebeten, sich bis spätestens 30. September 2025 bei der Friedhofsverwaltung zu melden:
| Telefon: | 036922 245812 |
| E-Mail: | friedhof@gerstungen.de |
Erfolgt bis zum genannten Termin keine Rückmeldung, werden die betroffenen Grabstätten nach dem 15. Oktober 2025 gemäß § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 der gültigen Friedhofssatzung kostenpflichtig eingeebnet, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bedarf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Friedhofsverwaltung