Steffan, Daniel (Bürgermeister)
Heinemann, Joana (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Fichtner, Maik (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Scheuch, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Gerlach, Marko (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Trostmann, Rolf (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Michalowski, Frank (Bürger für die Gemeinde)
Ißleib, Torsten (Bürger für die Gemeinde)
Steiner, Danny (Bürger für die Gemeinde)
Krey, Florian (Bürger für die Gemeinde)
Rodeck, Uwe (Pro 12 Plus)
Lammert gen. Schröer, Birk (Pro 12 Plus)
Griebel, Markus (Pro 12 Plus)
Fuß, Holger (Pro 12 Plus)
Dr. Engel, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Börner, Cliff (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Stein, Klaus (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Schmidt, Denny (Pro 12 Plus)
Schneider, Roberto (Bürger für die Gemeinde)
Göpel, Bernd (Pro 12 Plus)
Schüler, Ralf (Pro 12 Plus)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "EDEKA I" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschluss: GR/2024/Ö/042
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA I“ zu ändern. Die Aufstellung der 1. Änderung erfolgt im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschl. Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 299/3, 299/4 und 299/5 in der Flur 2, das Flurstück 962/1 in der Flur 12 der Gemarkung Marksuhl sowie zum Zwecke des Anschlusses an öffentliche Verkehrsflächen Teilflächen des in der Flur 12 gelegenen Flurstücks 2035. |
| 2. | Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Marksuhl" als 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA I“ im Ortsteil Marksuhl der Gemeinde Gerstungen und die Begründung werden in der Fassung vom Mai 2026 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. |
einstimmig beschlossen - Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Eigenbetrieb Gerstungen Grün und Service für den Jahresabschluss 2024
Beschluss: GR/2024/Ö/043
Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Gerstungen Grün und Service“ den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 an die Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu vergeben
einstimmig beschlossen - Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Eigenbetrieb Gerstungen Grün und Service für den Jahresabschluss 2025 und 2026
Beschluss: GR/2024/Ö/044
Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Gerstungen Grün und Service“ den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2025 und 2026 an die Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu vergeben.
einstimmig beschlossen - Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Beratung und Beschlussfassung zu einer überplanmäßigen Ausgabe 88003.94000 Baumaßnahme Witzlebener Hof
Beschluss: GR/2024/Ö/045
Der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 88003.94000 Baumaßnahme Witzlebener Hof in Höhe von 211.000 €.
Die Finanzierung erfolgt durch überplanmäßige Fördermitteleinnahmen in Höhe von 180.800 € auf der Haushaltsstelle 88003.36100. Weiterhin erfolgt eine zusätzliche Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 30.200 € (Haushaltsstelle: 91000.31000).
mehrheitlich beschlossen - Ja 13 Nein 0 Enthaltung 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Solarpark Hasenberg" - Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Vorentwurf gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB
Beschluss: GR/2024/Ö/046
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hasenberg“ und die Begründung mit Grünordnungsplan werden in der Fassung vom Juni 2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. |
| 2. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. |
| 3. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
mehrheitlich beschlossen - Ja 12 Nein 0 Enthaltung 1
Rücknahme von Widersprüchen gegen wasserrechtliche Anordnungen
Beschluss: GR/2024/Ö/047
Es wird beschlossen, die noch bestehenden 7 Widersprüche gegen die wasserrechtlichen Anordnungen zurückzunehmen.
einstimmig beschlossen - Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Einführung von Funkwasserzählern
Beschluss: GR/2026/Ö/048
Es wird beschlossen ab dem 1. Juli 2026 Funkwasserzähler im Gemeindegebiet einzusetzen.
einstimmig beschlossen - Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0
Grundstücksangelegenheit Gemarkung Wolfsburg-Unkeroda „Alte Feuerwehr“
Beschluss: GR/2026/Ö/049
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, auf der Grundlage des oben genannten Sachverhalts die nachfolgend benannte Teilfläche
| Gemarkung: | Wolfsburg-Unkeroda |
| Flur: | 3 |
| Flurstück: | 693 (daraus noch zu vermessende Teilfläche) |
| Lagebezeichnung: | „Alte Feuerwehr“ |
| Gesamtfläche: | ca. 500 m² |
im Wege einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung (Aufruf zur Abgabe eines Kaufangebotes) anzubieten und gegen Höchstgebot zu verkaufen.
Eine Verpflichtung zum Verkauf besteht nicht. Der Käufer hat alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten, inkl. Vermessungskosten zu tragen.
einstimmig beschlossen - Ja 14 Nein 0 Enthaltung 0