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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Gerstungen,

Gemarkung Untersuhl, Flur 1, Flurstück 109

wurde eine Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 19.07. bis 19.08.2024 in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr

(oder nach Vereinbarung)

in den Räumen des

Dipl.-Ing.(FH) Frank Kirsch, Clemensstraße 7, 99817 Eisenach

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.