Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 die Aufstellung des VBP „Solarpark Hasenberg“ beschlossen.
In seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2026 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des VBP mit Begründung sowie den Vorentwurf des Grünordnungsplanes gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlass des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 24. Juli 2026 bis einschließlich 31. August 2026 im Internet veröffentlicht und kann unter: https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit können die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Bauamt der Gemeinde Gerstungen Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, während folgender Zeiten
| Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bibliothek Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen OT Marksuhl, einzusehen. Die Auslegung in der Bibliothek erfolgt im Auslegungszeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de oder Daniela.Kronacher@energiestube.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. per Post oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten im Auslegungsort Gemeinde. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gerstungen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Gerstungen, den 24.07.2026
Daniel Steffan
Bürgermeister