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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden Az: 53093120

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemarkung:

Sallmannshausen

Flur:

1

Flurstück:

67

Flur:

2

Flurstücke:

103, 220

Flur:

3

Flurstücke:

323/1, 324/1, 325/1, 326/1, 327, 328/1, 329/1, 330/1, 331/3, 332, 333, 337, 338, 340, 341, 343, 344, 346, 347, 348/1, 348/2, 349/3, 351/1, 352/1, 354/1, 355/1, 356/1, 357/1, 358/1, 359/1, 360/1, 365/1, 367/1

Flur:

8

Flurstück:

662/1

Gemarkung:

Lauchröden

Flur:

7

Flurstücke:

599, 600/2, 600/3, 614, 635/2, 636/2, 637, 639/2, 640, 643/2, 646/2, 657/1, 657/7, 657/8, 662/2, 663/1, 664/1, 672/1, 673/1, 675/1, 676/1, 679, 681/42, 681/54, 681/79, 684/1, 687/1, 688, 692/2, 693/2, 1727/2, 1768/2

Flur:

9

Flurstücke:

785/1, 787/2, 787/3, 788/2, 788/3, 788/4, 788/5, 793/8, 796, 797/1, 798, 799, 801, 802, 803/2, 811/1, 827/2, 827/3, 827/4, 828/1, 829/3, 981, 982, 983, 1550, 1551, 1552, 1622

wurde eine

X

Grenzfeststellung

Straßenschlussvermessung: 

Lagebezeichnung: 

L 1021 alt 

K 505 Lauchröden-Sallmannshausen

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

27.07.2026 bis 27.08.2026

in der Zeit von

Mo. bis Fr.

08:00 - 12:00 Uhr

Mo. bis Do.

13:00 - 15:30 Uhr

in den Räumen des

Landesamtes für Bodenmanagement

und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, den 13.07.2026

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Stellv. Referatsleiter