Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lauchröden hat am 01.07.2026 im „Löwensaal“ im Ortsteil Lauchröden, Eisenacher Straße 4 stattgefunden.
Im TOP 5 der Tagesordnung wurde über die Verwendung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft abgestimmt. Es wurde einstimmig beschlossen, die Reinerträge aus den Jagdjahren 19/20, 20/21, 21/22, 22/23, 23/24, 24/24 und 25/26 auszuzahlen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lauchröden öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag auf Auszahlung des Reinertrages ist schriftlich bei der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen oder per E-Mail an ordnung@gerstungen.de zu stellen. Ein Antragsformular kann zur Verfügung gestellt werden.
Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei o. g. Stelle geltend gemacht wird.
Gerstungen, 10.07.2026
Daniel Steffan
Bürgermeister
Notjagdvorsteher