Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die
| • | 1. Änderung der Aufwandentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gerstungen und die |
| • | Satzung der Gemeinde Gerstungen über die Freiwillige Feuerwehr |
beschlossen. Gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) veröffentlichen wir diese im Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Nr. 15-2023.
Gemeinde Gerstungen, den 20.07.2023
Tim Rommert
Bürgermeister