| In der | |||||
| Gemeinde | Gerstungen | ||||
| Gemarkung | Lauchröden | Flur | 1 | Flurstück | 62/3 |
| wurde eine | |
| X | Grenzwiederherstellung |
| X | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 12.08. bis 12.09.2026 in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
in den Räumen des
Dipl.-Ing.(FH) Frank Kirsch, Clemensstr.7, 99817 Eisenach
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablaut der Offenlegungsfrist bei Dipl.- Ing. (FH) Frank Kirsch, Clemensstr.7, 99817 Eisenach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Eisenach, 16.07.2026
Kirsch, ÖbVI