Titel Logo
Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs

gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

In der Gemarkung Untersuhl, Umlegungsgebiet „Oberhalb der Bahn”, ist die

9. Vorwegnahme der Entscheidung

vom 16.05.2023 am 03.07.2023

unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der 9. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Gotha, 04.07.2023

Die Vorsitzende des

Umlegungsausschusses

Heike Hoffmann  —  Siegel