In der Gemarkung Untersuhl, Umlegungsgebiet „Oberhalb der Bahn”, ist die
9. Vorwegnahme der Entscheidung
vom 16.05.2023 am 03.07.2023
unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der 9. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
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| Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
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| Katasterbereich Gotha |
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| Schloßberg 1 |
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| 99867 Gotha |
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Gotha, 04.07.2023
Die Vorsitzende des
Umlegungsausschusses
Heike Hoffmann — Siegel