Titel Logo
Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einebnung nach Ablauf der Nutzungszeit von Grabstätten

Auf den Friedhöfen in Untersuhl und Gerstungen wurden durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Juli 2023 an einigen Grabstätten gelbe Hinweisschilder angebracht.

Dies betrifft zum einen Gräber, bei denen die Nutzungszeit bereits lange abgelaufen ist und zum anderen Gräber, deren Pflege stark vernachlässigt wurde.

Angehörige der dort Bestatteten bzw. Personen, die Inhaber des jeweiligen Nutzungsrechts sind oder sich ansonsten verantwortlich für diese gekennzeichneten Gräber fühlen, werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 30. September 2023 bei der Friedhofsverwaltung telefonisch unter 036922-245812 oder per E-Mail unter friedhof@gerstungen.de zu melden.

Falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, erfolgt die Einebnung der Grabstätten nach dem 15. Oktober 2023 (gemäß § 20 Abs. 2 u. § 22 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung) kostenpflichtig ohne weitere Rücksprache.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Friedhofsverwaltung