Thüringer Landesamt — Meiningen, 31.07.2024
für Bodenmanagement und Geoinformation
- Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen -
Frankental 1, 98617 Meiningen
Az.: 3-5-0549
1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Gerstungen Flächentausch“
Gemäß § 103c Abs. 2, § 103a Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter Nr. 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der
| Gemarkungen: | Gerstungen und Neustädt |
| Gemeinde: | Gerstungen |
| Landkreis: | Wartburgkreis, |
angeordnet.
Das Verfahren wird unter Leitung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation durchgeführt.
Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von 0,3847 ha.
2. Grundstücke
Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke:
| Gerstungen | |
| Flur: | 11 |
| Flurstück Nr.: | 1466/2 |
| Gemarkung: | Neustädt |
| Flur: | 2 |
| Flurstück Nr.: | 156/1 |
3. Anmeldung von Rechten
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bei dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, 98617 Meiningen, anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen
Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen,
Frankental 1, 98617 Meiningen,
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Andreas Harnischfeger — (DS)
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten freiwilligen Landtauschverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.