Bei der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ist gemäß Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen und ihr die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben.
Eine erste Information über den Beginn der Lärmaktionsplanung / 4. Runde erfolgte bereits am 18.11.2022. Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.
Diese Kartierung wurde auch für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gerstungen im Bereich der BAB 4 (Ortsteile Gerstungen mit Untersuhl und Neustädt) erstellt
und kann über nachfolgenden Link zum Kartendienst des TLUBN eingesehen werden (Hinweis: ein direkter Link ist auch auf der Homepage der Gemeinde erreichbar):
Im Ergebnis hat die Gemeinde Gerstungen einen Lärmaktionsplan zu erstellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann auf der Homepage - www.gerstungen.de - und während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen vom 12.08.2024 bis 15.09.2024 eingesehen werden.
Hinweise und Einwände können im Auslegungszeitraum wie folgt abgegeben werden:
| • | per E-Mail an bau@gerstungen.de | oder direkt an |
| • | Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen (Betreff: Lärmaktionsplanung) |
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Gerstungen, 09.08.2024
Daniel Steffan
Bürgermeister