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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
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Parken auf dem Marktplatz in Gerstungen

Auf dem Marktplatz in Gerstungen ist ein Parken auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen möglich. Bisher wurden zur Parkdauer keine Regelungen getroffen.

Zuletzt musste jedoch festgestellt werden, dass auf der Parkfläche dauerhaft und regelmäßig Pkws abgestellt werden und somit für die Kunden der Bäckerei, Patienten des Arztes und Besucher des Bürgerbüros und der Polizei Parkflächen blockiert sind.

Um allen die Möglichkeit zur Nutzung der Parkplätze zu ermöglichen, wird zukünftig die Parkdauer auf drei Stunden begrenzt, sodass eine Parkscheibe genutzt werden muss.

Eine entsprechende Beschilderung wurde vor kurzem installiert.

Wir bitten daher um Beachtung!

Ihr Ordnungsamt