Landesamt — Az: 53093020
für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Gotha
Schlossberg 1
99867 Gotha
| Gemeinde: | Gerstungen |
| Gemarkung: | Neustädt |
| Flur(en): | 1, 5 |
| Flurstück(e): | 125/2, 125/5, 126, 127/2, 127/3, 127/4, 764, 536, 546, 550, 551, 552, 553/3, 553/4, 559/2, 568/2, 569, 576, 577/1, 620/3, 624/5, 634/3, 642/4, 642/5, 642/6, 643/1, 644, 645/1, 645/2, 645/3, 645/4, 732, und ggf. Nachbarflurstücke |
| Gemarkung: | Sallmannshausen |
| Flur(en): | 1, 2, 3, 4 |
| Flurstück(e): | 1/2, 8/1, 12/3, 12/4, 12/5, 12/7, 13, 14, 15/1, 15/2, 16/1, 16/3, 23, 24, 25, 33, 34, 35, 39, 40, 41, 43, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 56, 57, 58/1, 58/2, 60/1, 62/1, 62/2, 64/7, 64/8, 67, 69/3, 637, 638/1, 638/2, 639, 653, 654, 666, 103, 331/1, 349/2, 640, 651, 446/3, 448/7, 449, 450, 451, 452, 454, 455, 456, 457, 458, 459/1, 460, 461, 462/1, 463, 485/1, 617, 626 und ggf. Nachbarflurstücke |
| Lagebezeichnung: | Straßenschlussvermessung v. Sallmannshausen nach Neustädt |
| Antragsteller: | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 09.09.2024 erfolgt auf den oben genannten Flurstücken eine Straßenschlussvermessung. Es sollen Grenzpunkte an o.g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.
Wir bitten Sie, uns ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu Ihren Flurstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.
Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein. Eine Teilnahme ist nicht erforderlich. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Henry Waurick
Referatsbereichsleiter R23