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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gerstungen

Geltungsbereich - unmaßstäblich

Lageplan der Maßnahme M3 (Darstellung unmaßstäblich und symbolhaft) - Thüringenviewer 07/2025-

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Windpark Gerstungen-Ost"

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat in öffentlicher Sitzung am 28.08.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windpark Gerstungen-Ost" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom Juli 2025 maßgebend.

Anlass der Planung:

Der Vorhabenträger plant in Kooperation mit der Windkraft Thüringen GmbH (WKT) und der Gemeinde Gerstungen die Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemeinde Gerstungen, südlich des Ortsteils Unterellen bzw. westlich des Ortsteils Oberellen im Bereich des Dietrichsberges.

Die Gemeinde Gerstungen hat sich zur Unterstützung des Projektes bekannt und sieht es als ihren Betrag zur Energiewende und zur Umsetzung der von der Bundesregierung bis zum Jahr 2040 angestrebten Klimaneutralität an. Ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Gerstungen und dem Vorhabenträger wurde am 18.12.2019 unterschrieben.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Unterellen:

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Flur3, Flurstücke 261/3, 263/1, 285/1, 285/2, 285/3

-

Flur 4, Flurstücke 287, 288/2, 288/3, 289/2, 290/5, 290/6, 291/2, 292/2, 292/3, 296/3

-

Flur 11, Flurstücke 3 (teilw.), 4 (teilw.), 9 (teilw.), 10, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20/2 (teilw.), 21/2 (teilw.), 21/5 (teilw.), 21/4 (teilw.), 22 (teilw.)

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

externe Kompensationsmaßnahme

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Maßnahme M 3: Renaturierung Schwimmbad Burkhardtroda mit Gestaltung Aue

Gemarkung Burkhardtroda, Flur 2 - Flurstücke 141/5, 144/2, 144/4 und 145 (anteilige Flächeninanspruchnahme)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Windpark Gerstungen-Ost, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juli 2025, wird im Zeitraum

vom 22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Gerstungen unter dem nachstehenden Link veröffentlicht und bereitgestellt:

https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html

Zusätzlich kann in die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, Zimmer 3.16 nach vorheriger Terminvereinbarung - 036922 / 245401/245404 - innerhalb der allgemeinen Sprechzeiten Einsicht genommen werden:

Dienstzeiten sind:

Dienstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Pläne in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Gerstungen in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen - Bibliothek - 1. OG, während der nachfolgenden Öffnungszeiten einzusehen:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen zu den o.g. Zeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Umweltbericht / Gutachten / umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen gemäß Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gerstungen, den 19.09.2025

D. Steffan

Bürgermeister  —  Siegel