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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen am 25.02.2024 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

b)

Die in Spalte 6 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung der Bewerbe-rin/des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob sie/er wissentlich als hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/ in mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

 — 

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Gerstungen, 24.01.2024

Annette Schaub

Gemeindewahlleiterin