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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Redaktionsrichtlinien der Gemeinde Gerstungen für das Amtsblatt "Neue Werra-Zeitung"

Anmerkung der Redaktion der Neuen Werra-Zeitung:

Mit Beginn des neuen Jahres gelten für die Neue Werra-Zeitung neue Redaktionsrichtlinien. Dabei möchten wir insbesondere auf die Einhaltung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten hinweisen. Mit dem Einsenden von Bildmaterial versichern die Einsender, dass sie über die entsprechenden Rechte und Lizenzen verfügen. Die Gemeinde Gerstungen übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen; Einsender sind für die rechtliche Einhaltung verantwortlich. Ihre Sorgfalt schützt nicht nur die Rechte der Urheber, sondern gewährleistet auch die Qualität und Integrität unseres Amtsblattes.

Bitte beachten Sie auch, dass bestimmte Bedingungen für das Einsenden von Beiträgen und Fotos gelten. Beiträge müssen sachlich und informativ sein und den geltenden journalistischen Grundregeln entsprechen. Fotos sollten in hoher Qualität und in den entsprechenden Formaten per E-Mail-Anhang eingereicht werden. Einsendungen von stark komprimierten Bildern oder Bildcollagen werden nicht akzeptiert.

Einleitung

Seit 1993 veröffentlicht die Gemeinde Gerstungen ihr eigenes Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“, das sowohl für gesetzlich vorgeschriebene als auch für satzungsgemäße öffentliche Bekanntmachungen genutzt wird. Darüber hinaus informiert das Blatt regelmäßig über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer zwölf Ortsteile. Neben amtlichen Veröffentlichungen bietet die „Neue Werra-Zeitung“ auch Raum für nichtamtliche Beiträge, die die Einwohner über allgemein bedeutsame Themen informieren sollen. Um ein sachliches und informatives Niveau zu gewährleisten, werden private Meinungen und Werbung für Firmen innerhalb redaktioneller Berichte nicht abgedruckt.

Besondere Aufmerksamkeit wird der Einhaltung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten gewidmet. Das Einsenden von Bildmaterial setzt voraus, dass die entsprechenden Rechte und Lizenzen vorliegen. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen und weist darauf hin, dass Einsender für die rechtliche Einhaltung verantwortlich sind.

1. Allgemeines

Die Gemeinde Gerstungen gibt seit 1993 ihr eigenes Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ heraus und nutzt dieses zum einen für die gesetzlich vorgeschriebenen und satzungsgemäßen Veröffentlichungen öffentlicher Bekanntmachungen und zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer zwölf Ortsteile.

Das Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen bietet außerdem die Möglichkeit, nichtamtliche Beiträge zur Unterrichtung der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten zu veröffentlichen.

Berichte sind sachlich und informativ zu halten. (Weitere Regelungen dazu siehe unter 3.2.) Da Amtsblätter der Kommunen neutrale Mitteilungsorgane sind, werden private Meinungen, Leserbriefe (mit privaten Stellungnahmen) nicht abgedruckt. Werbung für Firmen innerhalb eines redaktionellen Berichtes muss unterbleiben.

2. Gliederung, Begriffsbestimmungen, Inhalte

2.1

Das Amtsblatt besteht aus vier Teilen:

I.

Titelblatt

II.

„Amtlicher Teil“

III.

„Nichtamtlicher Teil“

IV.

Anzeigenteil

I.I.

Das Titelblatt dient der Darstellung unserer Ortsteile oder anderen wichtigen Anlässen, evtl. auch der Hervorhebung durch Teaser.

II.I.

Der „Amtliche Teil“ dient der Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen.

II.II.

„Amtliche Mitteilungen“ dienen der Veröffentlichung von Beiträgen zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde Gerstungen.

III.

Der „Nichtamtliche Teil“ dient Vereinigungen zur Veröffentlichung von Beiträgen zur Unterrichtung der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde Gerstungen oder deren Ortsteile, die keine Amtlichen Mitteilungen darstellen und umfasst:

Aktuelles aus den Ortsteilen

Feuerwehrnachrichten

Gratulationen/Ehrungen

Kommunale Einrichtungen

(Museum, Bibliothek, Schwimmbad)

Vereinsnachrichten

Kirchennachrichten

Schulnachrichten

Veranstaltungsmitteilungen u. ä.

IV.I.

Anzeigen dürfen im „Anzeigenteil“ geschaltet werden.

3. Redaktionelle Regeln

3. 1. Redaktionsschluss

Zu spät eingehende Manuskripte werden in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufs gegenstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch eingehende Berichte werden nicht entgegengenommen.

3. 2. Einreichung von Texten

Eine direkte Einlieferung von Texten beim Verlag Linus Wittich ist nicht möglich.

STIL: Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Sie müssen zudem den geltenden journalistischen Grundregeln entsprechen. Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung der Textlänge zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder - ohne Benachrichtigung des Einsenders - nicht zu veröffentlichen.

3. 3. Veröffentlichung von Bildern, Qualitätsansprüche sowie Persönlichkeits- und Urheberrechte

3.3.1. Bilder und deren Qualitätsansprüche

3.2.2. Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Für die Veröffentlichung in der Werra-Zeitung kommt nur Bildmaterial in Frage, für welches der Autor bzw. der Verein die Urheberrechte besitzt. Diese müssen im Falle eines Rechtsstreites nachgewiesen werden. Vor der Einreichung von Bildern hat sich der Organisations-/Vereinsverantwortliche zu vergewissern, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorliegen. Bei der Veröffentlichung von Fotos/Bildern sind Urheberrechte, das Recht am eigenen Bild etc. zu beachten.

4. Kontakt

Gemeinde Gerstungen

Redaktion der Werra-Zeitung/Internetseiten

Wilhelmstraße 53

99834 Gerstungen

Tel. 036922 - 245-202

Mit den „Redaktionsrichtlinien“ unterzeichnen alle Einsender ein entsprechendes Formular, auf dem sie der Gemeinde Gerstungen schriftlich bestätigen, dass sie oben genannte Inhalte zur Kenntnis genommen haben.

Gerstungen, 18. Dezember 2024

Daniel Steffan

Bürgermeister