Mit Beginn des neuen Jahres gelten für die Neue Werra-Zeitung neue Redaktionsrichtlinien. Dabei möchten wir insbesondere auf die Einhaltung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten hinweisen. Mit dem Einsenden von Bildmaterial versichern die Einsender, dass sie über die entsprechenden Rechte und Lizenzen verfügen. Die Gemeinde Gerstungen übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen; Einsender sind für die rechtliche Einhaltung verantwortlich. Ihre Sorgfalt schützt nicht nur die Rechte der Urheber, sondern gewährleistet auch die Qualität und Integrität unseres Amtsblattes.
Bitte beachten Sie auch, dass bestimmte Bedingungen für das Einsenden von Beiträgen und Fotos gelten. Beiträge müssen sachlich und informativ sein und den geltenden journalistischen Grundregeln entsprechen. Fotos sollten in hoher Qualität und in den entsprechenden Formaten per E-Mail-Anhang eingereicht werden. Einsendungen von stark komprimierten Bildern oder Bildcollagen werden nicht akzeptiert.
Seit 1993 veröffentlicht die Gemeinde Gerstungen ihr eigenes Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“, das sowohl für gesetzlich vorgeschriebene als auch für satzungsgemäße öffentliche Bekanntmachungen genutzt wird. Darüber hinaus informiert das Blatt regelmäßig über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer zwölf Ortsteile. Neben amtlichen Veröffentlichungen bietet die „Neue Werra-Zeitung“ auch Raum für nichtamtliche Beiträge, die die Einwohner über allgemein bedeutsame Themen informieren sollen. Um ein sachliches und informatives Niveau zu gewährleisten, werden private Meinungen und Werbung für Firmen innerhalb redaktioneller Berichte nicht abgedruckt.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Einhaltung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten gewidmet. Das Einsenden von Bildmaterial setzt voraus, dass die entsprechenden Rechte und Lizenzen vorliegen. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen und weist darauf hin, dass Einsender für die rechtliche Einhaltung verantwortlich sind.
Die Gemeinde Gerstungen gibt seit 1993 ihr eigenes Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ heraus und nutzt dieses zum einen für die gesetzlich vorgeschriebenen und satzungsgemäßen Veröffentlichungen öffentlicher Bekanntmachungen und zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer zwölf Ortsteile.
Das Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen bietet außerdem die Möglichkeit, nichtamtliche Beiträge zur Unterrichtung der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten zu veröffentlichen.
Berichte sind sachlich und informativ zu halten. (Weitere Regelungen dazu siehe unter 3.2.) Da Amtsblätter der Kommunen neutrale Mitteilungsorgane sind, werden private Meinungen, Leserbriefe (mit privaten Stellungnahmen) nicht abgedruckt. Werbung für Firmen innerhalb eines redaktionellen Berichtes muss unterbleiben.
| 2.1 | Das Amtsblatt besteht aus vier Teilen: | |
| I. | Titelblatt | |
| II. | „Amtlicher Teil“ | |
| III. | „Nichtamtlicher Teil“ | |
| IV. | Anzeigenteil | |
| I.I. | Das Titelblatt dient der Darstellung unserer Ortsteile oder anderen wichtigen Anlässen, evtl. auch der Hervorhebung durch Teaser. | |
| II.I. | Der „Amtliche Teil“ dient der Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen. | |
| II.II. | „Amtliche Mitteilungen“ dienen der Veröffentlichung von Beiträgen zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde Gerstungen. | |
| III. | Der „Nichtamtliche Teil“ dient Vereinigungen zur Veröffentlichung von Beiträgen zur Unterrichtung der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde Gerstungen oder deren Ortsteile, die keine Amtlichen Mitteilungen darstellen und umfasst: | |
| • | Aktuelles aus den Ortsteilen |
| • | Feuerwehrnachrichten |
| • | Gratulationen/Ehrungen |
| • | Kommunale Einrichtungen (Museum, Bibliothek, Schwimmbad) |
| • | Vereinsnachrichten |
| • | Kirchennachrichten |
| • | Schulnachrichten |
| • | Veranstaltungsmitteilungen u. ä. |
| IV.I. | Anzeigen dürfen im „Anzeigenteil“ geschaltet werden. | |
3. 1. Redaktionsschluss
| Redaktionsschluss ist laut dem jährlich fortgeschriebenen Redaktionsplan - in der Regel mittwochs ungerader Woche, 12 Uhr. Der Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. |
Zu spät eingehende Manuskripte werden in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufs gegenstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch eingehende Berichte werden nicht entgegengenommen.
3. 2. Einreichung von Texten
| Die Texte müssen grundsätzlich in digitaler Form (MS WORD) bei der Redaktion eingereicht werden. Senden Sie der Redaktion bitte eine Mail an wz@gerstungen.de. Jegliche Formatierungen im Text (Unterstreichungen, unterschiedliche Schriftarten, etc.) sollen unterbleiben. Das erschwert die Verarbeitung in der Redaktionscloud. |
Eine direkte Einlieferung von Texten beim Verlag Linus Wittich ist nicht möglich.
STIL: Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Sie müssen zudem den geltenden journalistischen Grundregeln entsprechen. Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung der Textlänge zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder - ohne Benachrichtigung des Einsenders - nicht zu veröffentlichen.
3. 3. Veröffentlichung von Bildern, Qualitätsansprüche sowie Persönlichkeits- und Urheberrechte
3.3.1. Bilder und deren Qualitätsansprüche
| Bilder können je nach vorhandenem Platz abgedruckt werden; es besteht jedoch kein Anspruch auf die Veröffentlichung eines Fotos. Die Entscheidung darüber obliegt der Redaktion und hängt vor allem von der Qualität des Fotos sowie dessen Bedeutung für den Text ab. Bildmaterial nimmt die Redaktion nur in Datei-Form (.jpg,.png.jpg..pdf) als E-Mail-Anhang an. Sie dürfen nicht ausschließlich im Word-Dokument eingefügt sein, da sie in dieser Form zu stark komprimiert werden. Ebenso werden Einsendungen von Fotos, die ehemals per WhatsApp versendet wurden, nicht akzeptiert, da diese ebenfalls stark komprimiert sind. Bildcollagen oder auf Handy-Apps generierte Kompositionen entsprechen nicht dem einheitlichen Stil und Layout der Werra-Zeitung und finden daher keine Verwendung. Bilder bzw. Logos, die lediglich der Illustration dienen, werden aus Gründen des einheitlichen Layouts oder aus Platzgründen u. U. nicht veröffentlicht. Selbst erstellte oder in laienhafter Qualität eingesandte Veranstaltungsplakate können nur gedruckt werden, wenn die Abmessungen den Layout-Spaltenbreiten (90 mm) der Werra-Zeitung entsprechen und die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Außerdem dürfen keine Urheberrechte verletzt werden. Für Bildelemente müssen die entsprechenden Lizenzen erworben werden (z.B. für Piktogramme aus dem Internet). |
3.2.2. Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Für die Veröffentlichung in der Werra-Zeitung kommt nur Bildmaterial in Frage, für welches der Autor bzw. der Verein die Urheberrechte besitzt. Diese müssen im Falle eines Rechtsstreites nachgewiesen werden. Vor der Einreichung von Bildern hat sich der Organisations-/Vereinsverantwortliche zu vergewissern, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorliegen. Bei der Veröffentlichung von Fotos/Bildern sind Urheberrechte, das Recht am eigenen Bild etc. zu beachten.
| Mit dem Einsenden der Bilder wird automatisch versichert, dass die darauf abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind und dass die entsprechenden Bild-/Urheberrechte vorliegen! In diesem Zusammenhang weist die Redaktion der Werra-Zeitung darauf hin, dass der Einsender selbst für etwaige Urheberrechtsklagen oder Klagen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verantwortlich ist. Zudem wird auch auf die dazugehörige Regelung im Impressum verwiesen. |
Gemeinde Gerstungen
Redaktion der Werra-Zeitung/Internetseiten
Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen
Tel. 036922 - 245-202
| E-Mail-Postfach: wz@gerstungen.de |
Mit den „Redaktionsrichtlinien“ unterzeichnen alle Einsender ein entsprechendes Formular, auf dem sie der Gemeinde Gerstungen schriftlich bestätigen, dass sie oben genannte Inhalte zur Kenntnis genommen haben.
Gerstungen, 18. Dezember 2024
Daniel Steffan
Bürgermeister