Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der von der Gemeinde Gerstungen durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform
Verwaltungsvorschrift der Gemeinde Gerstungen vom 22. Dezember 2025
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Gerstungen, den 22. Dezember 2025
Daniel Steffan
Bürgermeister