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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen (Kartengrundlage: Übersicht DTK; Quelle: GDI-Th © I GeoBasis-DE © / BKG 2024; ohne Maßstab)

Die zukünftige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf; Stand 09.04.2024). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung einzusehen und sich über planerische Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 21.10.2024 bis 22.11.2024 während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus;

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Melden Sie sich dazu in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Bauamt, Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen.

Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bibliothek Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen einzusehen. Die zusätzliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 21.10.2024 bis 22.11.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten;

Montag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht) können, während der bevorstehenden Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf den Internetseiten der Gemeinde Gerstungen unter https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html eingesehen werden.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Marksuhl. Der Geltungsbereich wird im Norden, Osten und Westen überwiegend von landwirtschaftlichen Nutzflächen umschlossen. Im Süden schließt sich der Geltungsbereich an die im Zusammenhang bebaute Ortslage direkt an. Im Geltungsbereich befindet sich die Straße „Im Weihersfelde“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Ziel der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist die Verkleinerung des Bebauungsplanes,

da hier kein Bedarf an Bauplätzen mehr vorliegt. Mit der Entscheidung der Aufhebung des nördlichen Teilbereichs will man dem Bevölkerungsrückgang Rechnung tragen. Der Bebauungsplan soll im Bereich der Bebauungsplanaufhebung seine Rechtskraft verlieren, wodurch das Gebiet zu einem bauplanungsrechtlich unbeplanten Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB wird. Es soll in Zukunft als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.

Es erfolgt eine Anpassung der zeichnerischen Festlegungen des Bebauungsplans auf der Basis des Ursprungsplans. Die textlichen Festsetzungen werden vollständig nachrichtlich übernommen.

Gerstungen, den 18.10.2024  —  Siegel

D. Steffan

Bürgermeister