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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Verkauf eines Wohnbaugrundstückes im Ortsteil Förtha (Alte Eisenacher Straße)

Die Gemeinde Gerstungen als Eigentümerin verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 123/2 in der Gemarkung Förtha zum Höchstgebot.

Angaben zu dem Grundstück:

Lage:

Alte Eisenacher Straße

Nutzung:

Wohnbaufläche

akt. Bodenrichtwert:

29,00 €/m²

Katasterangaben:

Flur:

2

Flurstück:

123/2

Gesamtfläche:

1.331 m² (rot umrandet)

zu verkaufende Teilfläche

ca. 1.200 m² (im Lageplan grün schraffiert)

Lageplan:

Lagebeschreibung.

Das zu verkaufende Grundstück ist im Lageplan grün schraffiert eingezeichnet. Es befindet sich im Ortsteil Förtha und grenzt unmittelbar an die Alte Eisenacher Straße an. Das Verkaufsobjekt liegt in der Schutzzone III eines nach § 51 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 WHG bestehenden Trinkwasserschutzgebiet.

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

Die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus ist grundsätzlich gegeben. Hierzu liegt ein positiver Vorbescheid zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus vor. Das Wohnhaus ist im vorderen Bereich des Grundstückes zu errichten. Im Einzelnen wird auf den Inhalt des Vorbescheides der Unteren Bauaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis und der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde verwiesen. Die Unterlagen können im Downloadbereich oder während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Bauamt/Liegenschaft), Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen eingesehen werden.

Objektbeschreibung/vorhandene bauliche Anlage:

Auf dem Grundstück befindet sich im vorderen Bereich, Richtung Alte Eisenacher Straße, ein Altgebäude einer wasserwirtschaftlichen Anlage, die außer Betrieb genommen wurde und daher vom Erwerber abgerissen werden kann. Zum Teil verläuft auf dem Flurstück 123/2 ein landwirtschaftlicher Weg. Diese Fläche steht nicht zum Verkauf.

Erschließung:

Der Anschluss an die Trinkwasserversorgung ist durch die Gemeindewerke abgesichert. Aufgrund der topographischen Lage kann es im derzeitig bestehenden Leitungsnetz des Trinkwasserversorgers zu einem anliegenden Leitungsdruck von nur 2 bar kommen (abhängig vom Füllstand des Hochbehälters).

An dem Grundstück liegt ein Mischwasserkanal an.

Die anfallenden häuslichen Abwässer sind durch eine vollbiologische Kleinkläranlage, nach DIN EN 12566-3 zu behandeln.

Die Einleitung der anfallenden Regenwassermengen bzw. eine Versickerung auf dem Grundstück sind mit dem Bauantrag einzureichen. Dafür wird der lokale Versorger und Betreiber des Kanalnetzes am Verfahren beteiligt. Eine Trennung von Schmutz- und Regenwasser auf dem privaten Grundstück für den späteren Anschluss an die zentrale Kläranlage ist auf jeden Fall erforderlich.

Besondere Konditionen im Notarvertrag:

Der Kaufvertrag wird eine Frist zur Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von 5 Jahren ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch beinhalten, sowie den Weiterverkauf im unbebauten Zustand untersagen.

Kaufpreis:

Das Mindestgebot beträgt 29,00 €/m² (aktueller Bodenrichtwert).

Ihr schriftliches Kaufangebot richten Sie bis zum 28.11.2025 (bis 12.00 Uhr) in einem verschlossenen Umschlag an:

Gemeinde Gerstungen

Liegenschaftsverwaltung

- Ausschreibung Baugrundstück OT Förtha 123/2 -

Wilhelmstraße 53

99834 Gerstungen

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Gerstungen nicht verpflichtet ist, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen wie folgt:

Liegenschaftsverwaltung

Tel.: 036922/245 422

Mail: liescha@gerstungen.de

Bauverwaltung

Tel.: 036922/245 401

Mail: bau@gerstungen.de

zur Verfügung.

gez. Steffan

Bürgermeister