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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Flächennutzungsplan Gemeinde Gerstungen

1. Anlass der Planung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 28.08.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet (Website der Gemeinde Gerstungen) und zusätzlicher öffentlicher Auslegung durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Entwurf vom Juli 2025 maßgebend.

2. Anlass der Planung:

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

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Mit dem Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden.

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Mit dem Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der Gemeinde Gerstungen vorbereitet werden.

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Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

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Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden.

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Der Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde Gerstungen berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten.

3. Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der Gemeinde Gerstungen mit den Ortsteilen: Gerstungen mit Untersuhl, Lauchröden, Oberellen, Unterellen, Neustädt, Sallmannshausen, Marksuhl, Förtha, Wolfsburg-Unkeroda, Lindigshof, Burkhardtroda und Eckardtshausen.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist nachfolgender Lageplan maßgebend :

4. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juli 2025, wird im Zeitraum

vom 17.11.2025 bis einschließlich 21.12.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Gerstungen https://www.gerstungen.de/de/flaechennutzungsplaene.html veröffentlicht:

Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99843 Gerstungen, Zimmer 3.16 nach vorheriger Terminvereinbarung - 036922 245401/245402 - innerhalb der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Gerstungen in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen - Bibliothek - 1. OG, während der nachfolgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen zu den o.g. Dienstzeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

5. Umweltprüfung

Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Flächennutzungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

6. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

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Umweltbericht / umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen wurden gegeben:

7. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden werden elektronisch (per mail) beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Gerstungen, den 14.11.2025

gez.

Daniel Steffan

Bürgermeister  —  -Siegel-