| Gemeinde Gerstungen - Umlegungsausschuss | Geschäftsstelle: Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasterbereich Gotha Schloßberg 1 99867 Gotha |
In der Gemarkung Gerstungen, Umlegungsgebiet „Oberhalb der Bahn”, ist die
11. Vorwegnahme der Entscheidung
vom 28.09.2023 am 13.11.2023
unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der 11. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Gotha
Schloßberg 1
99867 Gotha
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Gotha, 14.11.2023
Die Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Heike Hoffmann — Siegel