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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Wartburgkreis hat eine Katzenschutzverordnung erlassen, die ab sofort für das gesamte Kreisgebiet gilt. Zentrale Inhalte der Verordnung sind:

  • Kennzeichnungspflicht: Freigängerkatzen müssen mit einem Mikrochip versehen sein.

  • Kastrationspflicht: Für Katzen mit regelmäßigem Freigang besteht eine Pflicht zur Kastration.

Für die Umsetzung dieser Regelungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2026.

Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier:

www.wartburgkreis.de