Illegale Entsorgung von Altreifen im Gemeindegebiet
Der Herbst verabschiedet sich, und die Wintermonate stehen vor der Tür. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, für Sauberkeit und Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen zu sorgen.
Wir möchten Sie daher daran erinnern, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt jetzt:
| • | der Laubreinigung im Spätherbst |
| • | sowie der Freihaltung der Gehwege von Eis und Schnee in der Frostperiode. |
Bitte achten Sie darauf, rechtzeitig tätig zu werden, damit die Gehwege für alle sicher begehbar bleiben. Verwenden Sie bei Glätte ausschließlich geeignetes und zulässiges Streumaterial, um Unfälle zu vermeiden.
Ihre Mithilfe trägt entscheidend dazu bei, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher im öffentlichen Raum bewegen können. Die genauen Vorschriften zur Straßenreinigung finden Sie auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Ortsrecht.
Wir danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie daran erinnern, dass für jede geplante Baumfällung grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden muss.
Bitte machen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Baumschutzsatzung der Gemeinde Gerstungen vertraut. Diese finden Sie jederzeit auf unserer Homepage unter der Rubrik Ortsrecht. So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Darüber hinaus gelten die besonderen Schutzvorschriften des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dort ist unter anderem festgelegt, in welchem Zeitraum Bäume und Gehölze gefällt werden dürfen.
Mit Ihrer Mithilfe tragen Sie dazu bei, unsere Natur zu schützen und das grüne Erscheinungsbild unserer Gemeinde zu bewahren.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeinde Gerstungen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider kommt es immer wieder vor, dass Abfälle achtlos am Straßenrand, an Rad- und Wanderwegen, an Waldrändern oder direkt im Wald entsorgt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um Hausmüll oder Grünabfälle, sondern auch um Sperrmüll, Elektrogeräte, Bauschutt oder Altreifen.
Bitte denken Sie daran: Für alle Abfälle gibt es kostenfreie und bequeme Entsorgungsmöglichkeiten, viele davon direkt vor der Haustür. Eine illegale Ablagerung belastet nicht nur unsere Umwelt - durch Boden- und Grundwasserverschmutzung oder Schädlingsbefall - sondern verursacht auch hohe Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden.
Unsere Bauhof-Mitarbeiter, das Umweltschutzamt des Landkreises und zahlreiche freiwillige Helfer sammeln jedes Jahr mehrere Tonnen „wilden Müll“ ein. Mit Ihrer Unterstützung können wir diese Belastung deutlich verringern.
Das Ablagern von Abfällen außerhalb der vorgesehenen Sammelstellen ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Wir bitten Sie daher herzlich: Nutzen Sie die vielfältigen Entsorgungsangebote des Abfallwirtschaftszweckverbandes und der Fachgeschäfte. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Natur und zum Erhalt einer sauberen Gemeinde.
Sollten Sie Hinweise zu illegalen Ablagerungen haben, wenden Sie sich bitte an die Polizei oder direkt an das Ordnungsamt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe - gemeinsam halten wir Gerstungen sauber und lebenswert!