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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Bürgerinfo: Ablesung der Hauptwasserzähler 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

um die Wasser- und Abwasserverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2025 zu erstellen, ist es erforderlich, die Hauptwasserzähler sowie ggf. vorhandene Zuschlags- oder Abzugswasserzähler (z. B. Zisternen, Gartenwasseranschlüsse, Brunnen, etc.) abzulesen.

Wir möchten Sie daher um Ihre Unterstützung bitten, indem Sie den Gemeindebediensteten oder den beauftragten Mitarbeitern der Gemeindewerke Gerstungen zu den u. a. Zeiten Zugang zu Ihren Wasserzählern gewähren.

Falls Sie zu den angegebenen Zeiten nicht erreichbar sind oder Ihren Zählerstand im Vorfeld bereits eigenständig mitteilen wollen, stehen Ihnen ab dem 12.12.2025 folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Meldung über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen www.gemeindewerke-gerstungen.de unter der Rubrik „Wasserversorgung

E-Mail an sseidel@gerstungen.de oder aschneider@gerstungen.de

WhatsApp unter der Telefonnummer: 0160/40 84 096

(Sendung eines Fotos des Wasserzählers, auf welchem Stand und Wasserzählernummer deutlich zu erkennen sind sowie die Abnahmestelle angegeben wird)

Meldung per Fax an die Rufnummer 036922/245-501 unter Verwendung des umliegenden Formblattes

Meldung per Post an den Eigenbetrieb Gemeindewerke Gerstungen, Wilhelmstr. 45, 99834 Gerstungen unter Verwendung des folgenden Formblattes

Aus verwaltungstechnischen Gründen können telefonisch keine Zählerstände entgegengenommen werden! Wir weisen darauf hin, dass nur Wasserzählerstände in der Abrechnung berücksichtigt werden, die uns bis zum 09.01.2026 vorliegen. Ansonsten wird der Wasserverbrauch für 2025 geschätzt.

Es sei noch erwähnt, dass eine pünktliche und korrekte Ablesung der Zählerstände die Grundlage für Ihre Verbrauchsabrechnung bildet. Ihre Mitarbeit erleichtert den Abrechnungsprozess ungemein. Darum danken wir Ihnen schon jetzt im Voraus für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Ablesezeitraum:

Gerstungen inklusive aller seiner Ortsteile Neustädt, Sallmannshausen, Unterellen, Lauchröden, Oberellen, Marksuhl, Förtha, Eckardtshausen, Burkhardtroda, Lindigshof und Wolfsburg-Unkeroda

29.12.2025 bis 09.01.2026

zwischen 9.00 und 20.00 Uhr

Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabestelle von der Gemeinde sowie zusätzliche Zuschlags-/Abzugswasserzähler (Zisterne, Garten, Brunnen usw.) Die Zwischenzähler bzw. Wohnungszähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Wohnungsverwaltungen abgelesen.

Die Halter von Großvieh möchten wir daran erinnern, die entsprechenden Nachweise für 2025 (Bescheide der Tierseuchenkasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis zum 09.01.2026 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der Abrechnung für 2025 berücksichtigt werden können.

Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr 2026.

Ihre Gemeindewerke Gerstungen