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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Entgeltordnung Freibad Gerstungen

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Gerstungen

§ 1 Entgeltpflicht

Für die Inanspruchnahme des Freibades der Gemeinde Gerstungen werden Benutzungsentgelte nach dieser Ordnung erhoben.

§ 2 Benutzungsentgelte *

In den nachstehenden Entgelten sind enthalten:

Benutzung einer Wechselkabine

die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

1.

Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung

a)

Kinder bis einschließlich 5 Jahren

frei

b)

Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren

2,00 EUR

c)

Erwachsene ab 17 Jahre

3,00 EUR

2.

Dauerkarten

(für die Dauer eines Jahres/einer Saison - nicht übertragbar)

a)

Kinder bis einschließlich 5 Jahren

frei

b)

Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren

30,00 EUR

c)

Erwachsene ab 17 Jahre

45,00 EUR

3.

10-er Karte (nicht übertragbar)

a)

Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren

16,00 EUR

b)

Erwachsene ab 17. Jahren

24,00 EUR

* Die oben genannten Entgelte enthalten den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

Für die 1. Begleitperson von Schwimmschülern (Schwimmkurse der DLRG) ist der Eintritt frei, soweit keine eigene Badbenutzung erfolgt.

Über weitere Ermäßigungen in besonderen Ausnahme- oder Notfällen entscheidet auf Antrag die Gemeindeverwaltung. Dies gilt auch für Gruppenermäßigungen.

In Verlust geratene Karten werden nicht ersetzt.

Die Übertragung von Dauerkarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

§ 3 Entstehung/Fälligkeit

Die nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhobenen Entgelte entstehen mit der Lösung der entsprechenden Eintrittskarte. Das Entgelt wird sofort fällig. Zahlungspflichtig ist der Benutzer bzw. der Eintrittskartenlöser.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Entgeltordnung für die Nutzung des Freibades der Gemeinde Gerstungen tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Gerstungen, den 28.11.2023

Tim Rommert

Bürgermeister