Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:
Tim Rommert, Bürgermeister
Heiko Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
Dieter Scheuch (Bürger für die Gemeinde)
Ralf Schüler (Bürger für die Gemeinde)
Frank Michalowksi (Bürger für die Gemeinde)
Torsten Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
Caterina Körner (SPD/FW)
Bernd Göpel (SPD/FW)
Dieter Trümper (SPD/FW)
Holger Fuß (SPD/FW)
Uwe Müller (CDU)
Rolf Trostmann (CDU)
Elke Wagner (CDU)
Klaus Stein (CDU)
Uwe Rodeck (Die LINKE/WG Gerstungen)
Jens Kutzner (Die LINKE/WG Gerstungen)
Heidemarie Bischoff (LAD/FDP)
Abwesend:
Markus Griebel (LAD/FDP)
Harry Weghenkel (LAD/FDP)
Florian Krey (Bürger für die Gemeinde)
Jens Schwedes (SPD/FW)
Berufung des stellvertretenden Wehrführers der Ortsteilwehr Neustädt
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/052
Herr Andy Schönknecht, gewählt als stellvertretender Wehrführer der Ortsteilwehr Neustädt, wird mit Wirkung vom 28.11.2023 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
(einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Berufung des 2. stellvertretenden Wehrführers der Ortsteilwehr Marksuhl
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/053
Der 2. stellvertretende Wehrführer der Ortsteilwehr Marksuhl, Herr Jonas Bätzel, wird mit Wirkung vom 28.11.2023 zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
(einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Berufung des Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Bürgermeisterwahl 2024
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/054
Der Gemeinderat beruft gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz
Frau Annette Schaub zur Wahlleiterin sowie
Frau Doreen Stahl zur stellvertretenden Wahlleiterin
für die 2024 im Wahlgebiet Gerstungen stattfindende Bürgermeisterwahl.
Weiterhin beauftragt er die genannten Personen mit der Organisation und Durchführung aller mit der Wahl verbundenen Aufgaben und erteilt hierfür die Bevollmächtigung zur Führung des Dienstsiegels.
(einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Berufung der Wahlleitung für die Kommunalwahlen 2024 sowie der Europawahl 2024
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/055
Gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wird Frau Annette Schaub zur Wahlleiterin und Frau Doreen Stahl zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahlen 2024 sowie die Europawahl 2024 in der Gemeinde Gerstungen berufen.
Die genannten Personen werden mit der Organisation und Durchführung aller mit den Kommunalwahlen und der Europawahl 2024 verbundenen Aufgaben beauftragt und erhalten hierfür die Bevollmächtigung zur Führung des Dienstsiegels.
(einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Legitimation des Bürgermeisters zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Stadtwerken Werra-Suhl-Tal zur angezeigten Rückübertragung von Anlagen des ehemaligen Zweckverbandes „Horschlitter Mulde“
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/057
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beauftragt den Bürgermeister, gemeinsam mit dem Rechtsbeistand der Gemeinde Gerstungen, mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Stadtwerken Werra-Suhl-Tal zur angezeigten Rückübertragung von Anlagen des ehemaligen Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Horschlitter Mulde - Berka/Werra“. Zunächst sind Verhandlungen mit dem Ziel der gütlichen Einigung über die Rückübertragung mit den Stadtwerken Werra-Suhl-Tal aufzunehmen.
Sollte eine gütliche Einigung nicht erreicht werden, entscheidet der Gemeinderat erneut über den Weg der gerichtlichen Klage.
(einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/059
Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Gerstungen mit folgenden Änderungen zu dem vorgelegten Satzungsentwurf zum 01.01.2024:
| - | § 6 Züchtersteuer entfällt, demzufolge sind die Nummerierungen der nachfolgenden Paragraphen anzupassen; |
| - | § 5 Absatz 2: folgende Variante: 500, 50, 200 ist aufzunehmen; |
| - | es soll folgender Ermäßigungstatbestand aufgenommen werden: Für Hunde, die als Sporthunde gelten (z.B. Schlittenhunde) wird eine pauschale Steuer in Höhe von 500€ erhoben, unabhängig von der Größe des Rudels. Voraussetzung ist, dass die Hunde auf einem eingezäunten Gelände gehalten werden und ein Trainings- und Wettkampfbetrieb nachgewiesen werden kann. |
(mehrheitlich beschlossen - 15-Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Entgeltanpassung für die Nutzung der Bibliothek
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/060
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Entgeltverzeichnisses der Bibliothek der Gemeinde Gerstungen zur Benutzungsordnung vom 12.12.2019 in der vorliegenden Form und Fassung zum 01.01.2024.
(einstimmig - 16 Ja-Stimmen)
Entgeltanpassung für die Nutzung des Museums
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/061
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Entgeltordnung des Museums der Gemeinde Gerstungen in der vorliegenden Form und Fassung zum 01.01.2024.
(einstimmig - 16 Ja-Stimmen)
Entgeltanpassung für die Nutzung des Schwimmbades
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/062
Der Gemeinderat beschließt die Entgeltordnung des Schwimmbades der Gemeinde Gerstungen mit folgender Änderung zu dem vorgelegten Entwurf zum 01.01.2024:
| - | Kinder bis einschließlich 5 Jahre haben freien Eintritt, demzufolge ist ein Eintrittsgeld ab 6 Jahren für den Erwerb von Tageskarten, Dauerkarten und 10-er-Karten zu zahlen |
(einstimmig - 16 Ja-Stimmen)
Beschlussfassung zur Hauptsatzung der Gemeinde Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/063
Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Gerstungen in der vorliegenden und vorgestellten Fassung mit den abgestimmten Änderungen.
(mehrheitlich beschlossen - 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Mittelumschichtung Gemeindewerke Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/064
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die Mittelumschichtung aus dem Pkt. Sonstige Maßnahmen, Nr. 15 auf die Position Sonstige Maßnahmen, Nr. 20, in Höhe von 30.000,00 EUR für den Fall der Unabweisbarkeit.
(einstimmig - 15 Ja-Stimmen)
Mittelumschichtung Gemeindewerke Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2023/Ö/065
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die Mittelumschichtung aus dem Pkt. 12.1. Investitionsplan Abwasser, Nr. 6 KA Förtha T4 in Höhe von 110.000,00 Euro in die Position Pkt. 12.1. Investitionsplan Abwasser, neu Nr. 12 Sanierung Pumpwerk Tümpel für den Fall der Unabweisbarkeit.
(einstimmig - 15 Ja-Stimmen)