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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Bürgerinfo der Gemeindewerke Gerstungen: Ablesung der Hauptwasserzähler

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

um die Wasser- und Abwasserverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2024 zu erstellen, ist es erforderlich, die Hauptwasserzähler sowie ggf. vorhandene Zuschlags- oder Abzugswasserzähler (z. B. Zisternen, Gartenwasseranschlüsse, Brunnen, etc.) abzulesen.

Wir möchten Sie daher um Ihre Unterstützung bitten, indem Sie den Gemeindebediensteten oder den beauftragten Mitarbeitern der Gemeindewerke Gerstungen zu den u. a. Zeiten Zugang zu Ihren Wasserzählern gewähren.

Falls Sie zu den angegebenen Zeiten nicht erreichbar sind oder Ihren Zählerstand im Vorfeld bereits eigenständig mitteilen wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Meldung über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen www.gemeindewerke-gerstungen.de unter der Rubrik „Wasserversorgung
  • E-Mail an sseidel@gerstungen.de oder aschneider@gerstungen.de
  • WhatsApp unter der Telefonnummer: 0160/40 84 096
    (Sendung eines Fotos des Wasserzählers, auf welchem Stand und Wasserzählernummer deutlich zu erkennen sind sowie die Abnahmestelle angegeben wird)
  • Meldung per Fax an die Rufnummer 036922/245-501 unter Verwendung des folgenden Formblattes
  • Meldung per Post an den Eigenbetrieb Gemeindewerke Gerstungen, Wilhelmstr. 45, 99834 Gerstungen unter Verwendung des folgenden Formblattes

Aus verwaltungstechnischen Gründen können telefonisch keine Zählerstände entgegengenommen werden! Wir weisen darauf hin, dass nur Wasserzählerstände in der Abrechnung berücksichtigt werden, die uns bis zum 10.01.2025 vorliegen. Ansonsten wird der Wasserverbrauch für 2024 geschätzt.

Es sei noch erwähnt, dass eine pünktliche und korrekte Ablesung der Zählerstände die Grundlage für Ihre Verbrauchsabrechnung bildet. Ihre Mitarbeit erleichtert den Abrechnungsprozess ungemein. Darum danken wir Ihnen schon jetzt im Voraus für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Ablesezeitraum:

Gerstungen inklusive aller seiner Ortsteile Neustädt, Sallmannshausen, Unterellen, Lauchröden, Oberellen, Marksuhl, Förtha, Eckardtshausen, Burkhardtroda, Lindigshof und Wolfsburg-Unkeroda

27.12.2024 bis 10.01.2025

zwischen 9.00 und 20.00 Uhr

Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabestelle von der Gemeinde sowie zusätzliche Zuschlags-/Abzugswasserzähler (Zisterne, Garten, Brunnen usw.) Die Zwischenzähler bzw. Wohnungszähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Wohnungsverwaltungen abgelesen.

Die Halter von Großvieh möchten wir daran erinnern, die entsprechenden Nachweise für 2024 (Bescheide der Tierseuchenkasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis zum 10.01.2025 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der Abrechnung für 2024 berücksichtigt werden können.

Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr 2025.

Ihre Gemeindewerke Gerstungen