Titel Logo
Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anzeige von Veranstaltungen

Hinweise zur Anmeldung von Veranstaltungen

Nachdem nach der Corona-Zwangspause nun endlich wieder Feste in unseren Orten gefeiert werden können, möchten wir die Veranstalter auf Folgendes hinweisen:

Jede öffentliche Veranstaltung ist beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Für Veranstaltungen, die im Freien oder in einem Festzelt auch nach 22:00 Uhr durchgeführt werden, sind Anträge auf Sperrzeitverkürzung zu stellen. Sollten für Veranstaltungen öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden, sind zusätzlich verkehrsrechtliche Anträge einzureichen. Das gleiche gilt für Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen.

Für die Vornahme von Plakatierungen oder die Durchführung Brauchtumsfeuern sind ebenfalls gesonderte Anträge notwendig.

Alle Formulare der Gemeinde, des Wartburgkreises sind auf unserer Internetseite sowie in unseren Bürgerbüros in Gerstungen und Marksuhl verfügbar.

Wir bitten die Veranstalter rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung, alle notwendigen Anträge einzureichen.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.

Wir wüschen allen künftigen Veranstaltungen einen guten Verlauf.