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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Information für Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten Gerstungen, Untersuhl und Marksuhl

Sanierungsgebiet Gerstungen

Sanierungsgebiet Untersuhl

Sanierungsgebiet Marksuhl

Die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung halfen und helfen bei der Aufwertung der Ortskerne in den Sanierungsgebieten Gerstungen, Untersuhl und Marksuhl. Es ist ein Ziel der Sanierung, GrundstückseigentümerInnen bei der Instandsetzung und Modernisierung Ihrer Anwesen Unterstützung anzubieten. Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des Sanierungsgebietes befindet, entnehmen Sie bitte den Plänen zu den Sanierungsgebieten.

Gemäß § 144 BauGB bedürfen im Sanierungsgebiet alle Sanierungsmaßnahmen bzw. wertsteigernden baulichen Veränderungen einer schriftlichen Genehmigung der Gemeinde (sanierungsrechtliche Genehmigung). Genehmigungspflichtig sind die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, unabhängig davon, ob sie baugenehmigungspflichtig sind, wie z.B. Dacheindeckungen, Fachwerk- und Fassadensanierungen, Fenster- und Haustürenerneuerungen.

Daher ist das Büro ProjektStadt aus Weimar als Sanierungsberater für die Gemeinden Gerstungen und Marksuhl tätig. Unter anderem gehört die kostenlose Beratung zu allen baulichen und gestalterischen Fragen sowie zu erforderlichen Antragstellungen und Verfahrenswegen zu den Aufgaben des Sanierungsberaters.

Steuerbegünstigungen

Wenn man es richtig macht, kann man sogar in erheblichem Umfang Steuern sparen. EigentümerInnen haben die Möglichkeit, für mit der Gemeinde schriftlich vereinbarte Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

EigentümerInnen können hierfür erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend machen. Auch hierzu gibt es die kostenlose Beratung durch unsere Sanierungsberaterinnen.

Förderung im Kommunalen Förderprogramm

Die Gemeinden können EigentümerInnen bei Maßnahmen zur Außengestaltung von Gebäuden mit erhöhtem gestalterischen Mehraufwand (z.B. Fenster, Haustür, Dach, Fassade) über das "Kommunale Förderprogramm“ finanziell unterstützen. Die Förderung muss rechtzeitig vor Baubeginn beantragt werden. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren enthält die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Rahmen der Städtebauförderung in Sanierungsgebieten. Zur Abstimmung des kommunalen Förderprogramms kann auch das kostenlose Beratungsangebot der Sanierungsberaterinnen genutzt werden.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Neben der telefonischen Beratung während der Dienstzeiten können auch Termine vor Ort vereinbart werden.

Für das 1. Halbjahr sind die Termine der Bürgersprechstunde von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr wie folgt:

1.

Termin Dienstag, den 11.03.2025,

Rathaus Gerstungen, Beratungsraum EG

2.

Termin Dienstag, den 08.04.2025,

Schloss Marksuhl

3.

Termin Dienstag, den 06.05.2025,

Rathaus Gerstungen, Beratungsraum EG

4.

Termin Dienstag, den 03.06.2025,

Schloss Marksuhl

Aus organisatorischen Gründen ist eine schriftliche oder telefonische Terminvereinbarung im Bauamt erforderlich:

Bauamt

Ansprechpartner:

Frau Kaßner

Telefonnummer:

036922 245401

E-Mail:

bau@gerstungen.de

Telefonische Beratung:

Sanierungsbüro ProjektStadt

Ansprechpartner:

Nicole Hermann

Telefonnummer:

03643-9082119

E-Mail:

nicole.hermann@projektstadt.de

Ansprechpartner:

Annette Freund

Telefonnummer:

03643-9082216

E-Mail:

annette.freund@projektstadt.de