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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Gerstungen

Gemarkung:

Epichnellen

Flur:

2

Flurstück:

63/1

wurde eine

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

03.03.2025

bis

04.04.2025

nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter 03691 / 79250 in den Räumen der Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach Widerspruch eingelegt werden.

Eisenach, 12.02.2025

gez. ÖbVI Holger Schmidt