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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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 Entgeltverzeichnis zur Entgeltordnung ab 01.03.2024

zur Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Gerstungen

Für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gerstungen werden nachfolgende Entgelte als Elternbeiträge (Betreuungsentgelte) und Verpflegungsentgelte erhoben:

1.

Elternbeiträge

gültig ab 01.03.2024

2.

Verpflegungsentgelte

2.1.

Verpflegungspauschale

2.2.

Essengeld

Die An- und Abmeldung als auch die Abrechnung und Kassierung erfolgt über die Kindergartenleitung. Das Essengeld entspricht dem vom jeweiligen Essenanbieter kalkulierten Preis.

Festlegungen zu den Zahlungsmodalitäten für die Benutzungsentgelte ergeben sich aus § 5 Abs. 5 der Entgeltordnung.