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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 25.02.2024

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 das Wahlergebnis festgestellt.

Ergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Gerstungen

Wahlberechtigte insgesamt:

7.598

Zahl der Wählerinnen und Wähler:

4.003

ungültige Stimmabgaben:

122

gültige Stimmabgaben:

3.881

 — 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber Daniel Steffan (CDU).

Damit ist er zum Bürgermeister in der Gemeinde Gerstungen gewählt.

Jede wahlberechtigte Person kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis - Kommunalaufsicht -, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Gerstungen, 27.02.2024

A. Schaub

Gemeindewahlleiterin

Die einzelnen Stimmbezirksergebnisse finden Sie auf www.gerstungen.de/Wahlbekanntmachungen