Titel Logo
Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in diesem Jahr sind in der Gemeinde Gerstungen weitere Wahlen zu organisieren und durchzuführen:

Thüringer Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

Wahl der Gemeinderatsmitglieder, der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Gerstungen am 26. Mai 2024

sowie eine eventuell notwendige Stichwahl (Wahlen der Ortsteilbürgermeister) am 9. Juni 2024

Wahl des Landrates und des Kreistages des Wartburgkreises am 26. Mai 2024 sowie eine eventuell notwendige Stichwahl (Wahl des Landrates) am 9. Juni 2024

Europawahl am 9. Juni 2024

Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September 2024

Die Organisation dieser Wahlen wird besonders wegen der Anzahl der Wahlen eine große Herausforderung. Zur Durchführung von Wahlen sind ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen, die für jedes Wahllokal bestehen. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Schriftführer, deren Stellvertretern und mehreren Beisitzern. Sie sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und für die Ermittlung des Ergebnisses verantwortlich.

Aufgabe der Wahlhelfer ist es, die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und nach Schließung des Wahllokales das Wahlergebnis zu ermitteln. Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich ca. eine halbe Stunde vor Beginn der Wahlhandlung im Wahllokal, um Vorbereitungen zu treffen. Der jeweilige Wahlvorsteher teilt das Wahlpersonal in zwei Schichten ein, so dass keine ganztägige Anwesenheit erforderlich ist. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes wieder vollständig anwesend sein.

Alle Wahlhelfer erhalten zur Vorbereitung auf die Wahl die Möglichkeit, an einer Wahlschulung teilzunehmen. Die Wahlvorstände werden dazu schriftlich eingeladen. Für ihre Aufwendungen am Wahltag erhalten alle Wahlhelfer eine Entschädigung.

Haben Sie Interesse daran, uns in ihrem Ortsteil zu unterstützen, dann füllen Sie einfach das dazugehörige Formular Bereitschaftserklärung aus und senden es

per E-Mail an wahlen@gerstungen.de oder

per Fax 036922 245-50

oder geben es persönlich im Gerstunger Rathaus, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen bzw. Servicestelle Marksuhl, Bahnhofstraße 1, OT Marksuhl, 99834 Gerstungen ab.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie bei der

Gemeindeverwaltung Gerstungen,

Frau Schaub, Tel.: 036922 245-203 oder

Servicestelle Marksuhl, Frau Schulz,

Tel.: 036922 245-213 an.