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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gerstungen

Geltungsbereich - unmaßstäblich

Lageplan der Maßnahme M3 (Darstellung unmaßstäblich und symbolhaft) - Thüringenviewer 07/2025-

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Windpark Gerstungen-Ost"

Im Ergebnis der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und der damit verbundenen Auswertung der Stellungnahmen wurde Hinweise berücksichtigt, die zur Erarbeitung eines 2. Entwurfes führten.

Die überbaubaren Grundflächen pro Windenergieanlage und der dauerhaft erforderlichen Nebenanlagen sowie die Höhe der baulichen Anlagen wurden anhand der konkreten Vorhabenplanung (Planungsfortschritt ist erfolgt) angepasst. Im Ergebnis dieser Anpassung wurde ebenfalls die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und der Kompensationsbedarf überarbeitet. Eine Änderung der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgte nicht.

Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:

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Anpassung der überbaubaren Grundflächen pro Windenergieanlage und für die dauerhaft erforderlichen Nebenanlagen sowie der Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen (Planzeichnung / Teil A Begründung)

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dadurch Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Teil B Umweltbericht)

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen/Ergänzungen nicht berührt. Das Vorhabenkonzept bleibt grundlegend erhalten.

Eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB ist die Folge. Die Veröffentlichung/Auslage findet in verkürzter Form statt.

Die übrigen Abwägungstatbestände führen nicht zu inhaltlichen Änderungen, sondern besitzen lediglich ergänzenden/untersetzenden Charakter von in der Begründung bereits enthaltenen Aussagen bzw. stellen redaktionelle Anpassungen dar.

Für den Planbereich ist der 2. Entwurf vom März 2026 maßgebend.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Unterellen:

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Flur 3, Flurstücke 261/3, 263/1, 285/1, 285/2, 285/3

-

Flur 4, Flurstücke 287, 288/2, 288/3, 289/2, 290/5, 290/6, 291/2, 292/2, 292/3, 296/3

-

Flur 11, Flurstücke 3 (teilw.), 4 (teilw.), 9 (teilw.), 10, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20/2 (teilw.), 21/2 (teilw.), 21/5 (teilw.), 21/4 (teilw.), 22 (teilw.)

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

externe Kompensationsmaßnahme

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Maßnahme M 3: Renaturierung Schwimmbad Burkhardtroda mit Gestaltung Aue

Gemarkung Burkhardtroda, Flur 2 - Flurstücke 141/5, 144/2, 144/4 und 145 (anteilige Flächeninanspruchnahme)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Windpark Gerstungen-Ost, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand März 2026, wird im Zeitraum

vom 23.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Gerstungen unter dem nachstehenden Link veröffentlicht und bereitgestellt:

https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html

Zusätzlich kann in die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, Zimmer 3.16 nach vorheriger Terminvereinbarung - 036922 / 245401/245404 - innerhalb der allgemeinen Sprechzeiten Einsicht genommen werden:

Dienstzeiten sind:

Dienstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Pläne in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Gerstungen in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen - Bibliothek - 1. OG, während der nachfolgenden Öffnungszeiten einzusehen:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen ausschließlich zu den Änderungen zum 2. Entwurf vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen zu den o.g. Zeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

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Umweltbericht / Gutachten / umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen gemäß Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gerstungen, den 20.03.2026

D. Steffan

Bürgermeister