Jeder freut sich darüber, dass der Frühling wieder da ist, gleichzeitig treten jedoch gerade jetzt die Hinterlassenschaften der Wintersaison zum Vorschein. Für ein sauberes Ortsbild kann jeder Einzelne in seinem unmittelbaren Umfeld einen Beitrag leisten.
Denn auch die öffentlichen Straßen und Gehwege sollen gereinigt und vom Winterschmutz befreit werden, auch Unrat und Unkraut sind zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind die öffentlichen Verkehrswege durch die Anwohner regelmäßig zu reinigen, damit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden oder beseitigt wird. Werden diese Verpflichtungen durch den Anlieger missachtet, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit und haftet unter Umständen für die dadurch eingetretenen Schäden.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Anwohnern, die ihren Verpflichtungen schon in vorbildlicher Weise nachkommen und somit für eine saubere Gemeinde sorgen.
Gleichzeitig möchten wir diejenigen, die ihren Verpflichtungen bisher keine oder nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben, daran erinnern auch vor ihrem Grundstück Ordnung zu halten und zu einem sauberen und sicheren Ortsbild beizutragen.
Nur gemeinsam wird es gelingen zur Gestaltung eines sauberen Gemeindebildes beizutragen. Vielen Dank daher für alle Initiativen in unseren Ortsteilen, sei es durch Vereine, Einzelpersonen oder Aktionen der Schulen.
Des Weiteren möchten wir auch darauf aufmerksam machen, dass Anpflanzungen wie Hecken und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze rechtzeitig zurückzuschneiden sind, damit diese nicht die Nutzung des öffentlichen Bereichs beenträchtigen. Auch Anpflanzungen, die Verkehrszeichen, Straßennamenschilder oder Straßenlampen verdecken, sind so zurückzuschneiden, dass diese wieder mühelos sichtbar sind bzw. ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können. Hierbei gilt im öffentlichen Verkehrsraum, dass der Luftraum über der Fahrbahn 4,50 m und über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m von Bewuchs frei zu halten ist.
Daneben wird auf die Regelungen des Thüringer Nachbarrechtsgesetz hingewiesen. Auch hier sind Grenzabstände für Bäume, Hecken und Sträucher zwischen Privatgrundstücken geregelt. Einen Auszug mit den nötigen Informationen aus dem Thüringer Nachbarrechtsgesetz finden sie auf unsere Homepage unter Ortsrecht/Nachbarrecht.
Bei der Pflege Ihres Grundstücks ist jedoch folgendes zwingend zu beachten.
Vom 01.03 bis 30.09.2026 greift gemäß Bundesnaturschutzgesetz das naturschutzrechtliche Verbot, welches das Abschneiden, auf den Stock setzen oder Beseitigen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen untersagt. Gleiches gilt auch für Röhrichte.
In dieser Zeit sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen zulässig, um die einheimische Tierwelt zu schützen.
Das Verbot gilt nicht für behördliche Maßnahmen, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, für zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für zulässige Bauvorhaben. Für die Verkehrssicherheit ist, auf eigene Kosten, der jeweilige Baueigentümer verantwortlich.
Darüber informierte auch das Landratsamt Wartburgkreis in der letzten Ausgabe 2/2026 des Kreisjournals vom 11.02.2026.