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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Allgemeine Informationen zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken gegen Höchstgebot im Wohnbaugebiet "Mittelweg" in der Gemeinde Gerstungen

Die Gemeinde Gerstungen erschließt im B-Plangebiet „Mittelweg“ in der Gemarkung Untersuhl insgesamt 25 Baugrundstücke. Diese Bauplätze werden im Bieterverfahren gegen Höchstgebot vergeben. Die Grundstücke in diesem Gebiet sind für eine Wohnbebauung vorgesehen. Konkrete Angaben können dem Bebauungsplan „Mittelweg - 1. Änderung“ auf der Homepage der Gemeinde entnommen werden (z.B. max. 2 Vollgeschosse) oder bei der Gemeinde erfragt werden.

Informationen zur Vergabe gegen Höchstgebot (Bieterverfahren)

Die im Plan dargestellten gemeindeeigenen Baugrundstücke Nr. 1 - 25 werden ab Januar 2024 für einen Zeitraum von mehreren Wochen öffentlich ausgeschrieben und nach Ablauf der Ausschreibungsfrist gegen Höchstgebot vergeben. Bei der Vergabe werden nur Gebote berücksichtigt, die innerhalb der Ausschreibungsfrist bei der Gemeinde eingegangen sind.

Die Angebote sind mittels eines vorgegebenen Formulars zur „Abgabe eines verbindlichen Angebots im Bieterverfahren“ auszufüllen und in einem verschlossenen Umschlag bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen einzureichen. Das entsprechende Formular kann mit Beginn der Ausschreibung ab dem 01.01.2024 auf der Internetseite www.gerstungen.de abgerufen oder bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Die Grundstücke werden voll erschlossen verkauft. Im Kaufpreis sind daher die Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) enthalten. Diese umfassen den Erschließungsbeitrag (Straße), den Kanalnetzbeitrag sowie die anliegenden Grundstücksanschlüsse für Trinkwasser und Abwasser. Weitere Versorgungsleitungen wie Strom und Telekommunikation liegen im Straßenraum an. Die Kosten für diese Hausanschlüsse trägt der Käufer selbst.

Vergabemodalitäten:

Pro Baugrundstück kann nur ein Gebot abgegeben werden. Es kann für maximal drei verschiedene Bauplätze geboten werden. Bei Abgabe mehrerer Gebote ist eine Priorität für die jeweiligen Bauplätze anzugeben. Pro Priorität können unterschiedliche Gebote abgegeben werden. Die Gebote sind pro Grundstück in Euro pro Quadratmeter anzugeben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle fristgerecht eingegangenen Gebote geöffnet und ausgewertet. Für jedes Grundstück wird eine Rangliste erstellt. Je höher das Gebot, desto höher der Platz in der Rangliste. Grundsätzlich erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag für das jeweilige Grundstück.

Hat ein Bieter jedoch das Höchstgebot für mehrere Grundstücke abgegeben, so ist nur das Gebot für das Grundstück mit der höchsten Priorität verbindlich (keine Verpflichtung zum Erwerb mehrerer Grundstücke). Der Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages wird vorbereitet. Die Bieter müssen bei der Zuteilung eines Bauplatzes auch Vertragspartner bzw. Erwerber im Grundstückskaufvertrag sein.

Mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages übernimmt der Käufer die Bauverpflichtung, das erworbene Grundstück innerhalb einer Frist von maximal 6 Jahren mit einem Wohnhaus entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu bebauen und bezugsfertig herzustellen. Die Gemeinde Gerstungen behält sich das Recht zum Wiederkauf des Bauplatzes gem. §§ 456 ff. BGB bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung vor.

Seitens der Gemeinde wird vorausgesetzt, dass das auf dem Grundstück beabsichtigte Bauvorhaben von den Grundstückserwerbern finanziert werden kann. Mit Angebotsabgabe ist eine aktuelle Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes oder ein Vermögensnachweis vorzulegen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Angaben des Bieters richtig und vollständig sein müssen. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren bzw. nach der Vergabeentscheidung zur Aufhebung führen.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht.

Mindesgebote

Grundstücke Nr. 1 bis Nr. 5

violett

105 € / m²

Grundstücke Nr. 6 bis Nr. 27

rot

78 €/ m²