Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Neufassung einer einheitlichen Friedhofssatzung für die Gemeinde Gerstungen einschließlich der Gebührensatzung beschlossen. Damit wird das bisher unterschiedliche Satzungsrecht der ehemals selbstständigen Gemeinden Gerstungen, Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda vereinheitlicht.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung können Nutzungsberechtigte weiterhin Anträge nach den bisherigen Regelungen und Gebühren der alten Satzungen bei der Friedhofsverwaltung stellen.
In den kommenden Wochen bringen Mitarbeitende der Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet gelbe Hinweisschilder an Grabstätten an, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist oder bei denen eine erhebliche Vernachlässigung der Pflege festgestellt wurde.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Einebnung der betroffenen Grabstätte zu stellen. Geht der Antrag bis zum 15.04.2026 ein, erfolgt die Räumung im Zeitraum Mitte April bis Mitte Mai. Die Abrechnung der Kosten erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzungen der ehemals eigenständigen Gemeinden.
Nutzungsberechtigte der betreffenden Grabstätten, Angehörige der Verstorbenen sowie Personen, die sich für die jeweilige Grabstätte verantwortlich fühlen, werden gebeten, sich spätestens bis zum 15. April 2026 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Telefon: 036922 245 812 oder 813 E-Mail: friedhof@gerstungen.de