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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen vom 26.03.2024

Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:

Heiko Ißleib (Bürger für dieGemeinde)

Frank Michalowksi (Bürger für die Gemeinde)

Dieter Scheuch (Bürger für die Gemeinde)

Ralf Schüler (Bürger für die Gemeinde)

Caterina Körner (SPD/FW)

Jens Schwedes (SPD/FW)

Dieter Trümper (SPD/FW)

Uwe Müller (CDU)

Rolf Trostmann (CDU)

Elke Wagner (CDU)

Klaus Stein (CDU)

Uwe Rodeck (Die LINKE/WG Gerstungen)

Markus Griebel (LAD/FDP)

Harry Weghenkel (LAD/FDP)

Heidemarie Bischoff (LAD/FDP)

Abwesend:

Florian Krey (Bürger für die Gemeinde)

Torsten Ißleib (Bürger für die Gemeinde)

Bernd Göpel (SPD/FW)

Holger Fuß (SPD/FW)

Jens Kutzner (Die LINKE/WG Gerstungen)

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/015

Herr Martin Steinhäuser, gewählt als Wehrführer der Ortsteilwehr Unterellen, wird mit Wirkung vom 26.03.2024 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.

einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/016

Herr Matthias Altenbrunn, gewählt als stellvertretender Wehrführer der Ortsteilwehr Unterellen, wird mit Wirkung vom 26.03.2024 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.

einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/017

Herr Christian Rieche, gewählt als Wehrführer der Ortsteilwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom 26.03.2024 bis zum 11.03.2027 zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.

einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/018

Herr Rene Rychlick, gewählt als stellvertretender Wehrführer der Ortsteilwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom 26.03.2024 bis zum 11.03.2027 zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.

einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/019

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt in Bezug auf Wahlwerbung im Gemeindegebiet folgendes:

Die Gemeinde Gerstungen fördert grundsätzlich die freie Meinungsbildung und stellt daher gemeindliche Liegenschaften zur politischen Willensbildung zur Verfügung, solange sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen entsprechen. Das Ausüben des Hausrechtes bleibt vorbehalten.

Der Mieter darf die Mieträume nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken benutzen. Sie dürfen nicht für Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichem Hintergrund oder für Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen zum Inhalt haben, benutzt werden. Eine Anpassung der jeweiligen Benutzungsordnungen bzw. Mietverträge sind vorzunehmen.

Im Amtsblatt „Neue Werrazeitung“ wird die Wahlwerbung im amtlichen sowie im Anzeigenteil ausgeschlossen. Hierzu sollen vertragliche Anpassung mit dem Verlag vorgenommen werden.

Ausgenommen davon sind reine Informationen zu Terminen von Parteien und Wählergruppen im Rahmen der formalen Vor- und Nachbereitung von Wahlen sowie der sonstigen rechtlich notwendigen Veröffentlichungen.

Der Beschluss tritt am Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0