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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen  

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Az: 53047621

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

In der

Gemarkung:

Unterellen

Flur:

1

Flurstücke:

1/2, 1/4, 1/5, 5/2, 5/6, 5/9, 6/1, 6/2, 6/3, 10, 11, 12/1, 12/2, 14/2, 14/3, 14/4, 24/3, 57, 60/3, 68/2, 68/3, 68/6, 69, 70, 71/2, 905

Flur:

2

Flurstücke:

72/1, 73, 74/1, 74/2, 75/5, 76/2, 76/3, 76/6, 77/3, 78/12, 79, 80/1, 80/2, 81, 82/3, 82/4, 83/7, 84/3, 85/2, 86, 87/2, 87/3, 87/4, 88/1, 88/2, 95/4, 96/4, 96/5, 97/1, 150, 152/5, 152/6, 153, 154/3, 154/4, 155, 156, 183, 184/1, 625/4, 820, 821, 822/1, 823

Flur:

7

Flurstück:

469/7

Flur:

9

Flurstücke:

620/1, 625/3

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

(Straßenschlussvermessung Ortsdurchfahrt Unterellen)

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

28.04.2025 bis 28.05.2025

in der Zeit von

Mo. bis Fr.

08:00 - 12:00 Uhr

Mo. bis Do.

13:00 - 15:30 Uhr

in den Räumen des

Landesamtes für Bodenmanagement

und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, den 27.03.2025

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Referatsbereichsleiter