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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gerstungen vom 03.04.2025

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gerstungen beschlossen. Gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) veröffentlichen wir diese im Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gerstungen vom 03.04.2025

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 05. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 05. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), hat der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen in der Sitzung am 27.03.2025 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Gerstungen wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

400 v. H.

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

478 v. H.

(3)

Gewerbesteuer

413 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig ersetzt sie die Hebesatz-Satzung der Gemeinde Gerstungen vom 20.11.2024

Gerstungen, den 03.04.2025

Daniel Steffan  —  Siegel

Bürgermeister

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Wartburgkreises hat mit Schreiben vom 01.04.2025, AZ: 17 097 G 401-143/25 (Kr), die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gerstungen geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Gerstungen, den 03.04.2025

Daniel Steffan  —  Siegel

Bürgermeister