Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 09.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Vorhaben „Windpark Gerstungen-Ost“ in Gerstungen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Stand von April 2025 maßgebend.
Anlass der Planung:
Der Vorhabenträger plant in Kooperation mit der Windkraft Thüringen GmbH (WKT) und der Gemeinde Gerstungen die Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemeinde Gerstungen, südlich des Ortsteils Unterellen bzw. westlich des Ortsteils Oberellen im Bereich des Dietrichsberges.
Die Gemeinde Gerstungen hat sich zur Unterstützung des Projektes bekannt und sieht es als ihren Betrag zur Energiewende und zur Umsetzung der von der Bundesregierung bis zum Jahr 2040 angestrebten Klimaneutralität an. Ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Gerstungen und dem Vorhabenträger wurde am 18.12.2019 unterschrieben.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 39,5 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Unterellen:
| - | Flur3, Flurstücke 261/3, 263/1, 285/1, 285/2, 285/3 |
| - | Flur 4, Flurstücke 287, 288/2, 288/3, 289/2, 290/5, 290/6, 291/2, 292/2, 292/3, 296/3 |
| - | Flur 11, Flurstücke 3 (teilw.), 4 (teilw.), 9 (teilw.), 10, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20/2 (teilw.), 21/2 (teilw.), 21/5 (teilw.), 21/4 (teilw.), 22 (teilw.) |
Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.
Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Gerstungen-Ost“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, im Zeitraum
vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Gerstungen unter dem nachstehenden Link veröffentlicht:
https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html
Zusätzlich kann in die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, Zimmer 3.16 nach vorheriger Terminvereinbarung - 036922 / 245401/245404 - innerhalb der nachfolgenden Dienststunden Einsicht genommen werden:
Dienstzeiten sind:
| Montag | von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.30 Uhr |
| Mittwoch | von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag | von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Pläne in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Gerstungen in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen - Bibliothek - 1. OG, während der nachfolgenden Dienststunden einzusehen:
| Montag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden per mail beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird im Rahmen der nachfolgenden Entwurfserarbeitung ergänzt.
Gerstungen, den 17. April 2025
Daniel Steffan
Bürgermeister — Siegel