Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:
Heinemann, Joana (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Börner, Cliff (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Stein, Klaus (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Fichtner, Maik (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Gerlach, Marko (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Trostmann, Rolf (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Michalowski, Frank (Bürger für die Gemeinde)
Ißleib, Torsten (Bürger für die Gemeinde)
Schneider, Roberto (Bürger für die Gemeinde)
Steiner, Danny (Bürger für die Gemeinde)
Rodeck, Uwe (Pro 12 Plus)
Lammert gen. Schröer, Birk (Pro 12 Plus)
Schmidt, Denny (Pro 12 Plus)
Griebel, Markus (Pro 12 Plus)
Fuß, Holger (Pro 12 Plus)
Schüler, Ralf (Pro 12 Plus)
Abwesend:
Steffan, Daniel (Bürgermeister)
Dr. Engel, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Krey, Florian (Bürger für die Gemeinde)
Scheuch, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
Göpel, Bernd (Pro 12 Plus)
Kernforderungen zum ICE Projekt
Beschluss: GR/2026/Ö/015
Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Kernforderungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Gerstungen. Der Bürgermeister sowie der Hauptamtsleiter werden mit den weiteren Verhandlungen im Prozess beauftragt, so dass möglichst eine Vielzahl der Forderungen umgesetzt werden.
einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0
1. Änderung und Teilaufhebung Bebauungsplan „Am Ehmesberg II. BA" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschluss: GR/2026/Ö/016
| 01 | Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorentwurf und Entwurf zur Veröffentlichung. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 03 | Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II", in der Fassung vom 18.02.2026, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen, als Satzung. |
| 04 | Die Begründung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II", vom 18.02.2026 wird gebilligt. |
| 05 | Der Bürgermeister wird beauftragt für die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II", gemäß § 10 Abs. 2 BauGB, bei der Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II", mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0
1. Änderung und Teilaufhebung Bebauungsplan "Im Weihersfeld I" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschluss: GR/2026/Ö/017
| 01 | Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorentwurf und Entwurf zur Veröffentlichung. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 03 | Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I", in der Fassung vom 25.02.2026, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen, als Satzung. |
| 04 | Die Begründung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I", vom 25.02.2026 wird gebilligt. |
| 05 | Der Bürgermeister wird beauftragt für die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I", gemäß § 10 Abs. 2 BauGB, bei der Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I", mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Gerstungen" - Billigungs- und Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss: GR/2026/Ö/018
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:
| 1. | Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Gerstungen" als Überplanung einer nördlichen Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mittelweg" sowie einer östlichen Teilfläche im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mittelweg" der Gemeinde Gerstungen und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom Januar 2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB BauGB beschlossen. |
| 2. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. |
einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0
Teileinziehung Friedhofsweg Förtha
Beschluss: GR/2024/Ö/019
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Teileinziehung eines Teilstücks der Gemeindestraße Friedhofsweg im Bereich der Zufahrt zur L1020 - Teilfläche aus dem Flurstück in der Gemarkung Förtha Flur 2 Flurstück 132/1 und Teilfläche aus dem Flurstück in der Gemarkung Förtha Flur 2 Flurstück 130/4 - gem. § 8 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) gemäß dem beigefügten Lageplan.
II. Begründung:
Ein Teilstück des Friedhofswegs hat seine straßenrechtliche Bedeutung verloren. Es dient nicht mehr dem öffentlichen Verkehr (auch nicht als Nebenfläche).
Aus diesem Grund ist eine Teileinziehung für den im Lageplan ersichtlichen Teilbereich vorzunehmen.
Bei der Teileinziehung handelt es sich gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 ThürStrG um eine Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer Straße beschränkt wird. Durch verkehrsrechtliche Anordnungen wird die Nutzungsbe-schränkung durchgesetzt.
Gem. § 8 Abs. 3 ThürStrG wird die Absicht zur Einziehung drei Monate vorher öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Somit wird das Verfahren zur Teileinziehung eingeleitet.
Die neu ausgebauten Restflächen des Friedhofswegs behalten ihre Funktion im Rahmen der vorausgegangenen Widmungen bzw. Widmungsfiktion.
| Lage | Ortsteil Förtha |
| Gemeinde | Gerstungen |
| Gemarkung | Förtha |
| Lagebezeichnung | Friedhofsweg |
| Klassifizierung | Gemeindestraße |
| Funktion | Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung (verbleibend nach Einschränkung durch Teileinziehung) und der verkehrsrechtlichen Vorschriftenten zum Verkehr gestattet (§ 14 Abs. 1 ThürStrG -Gemeingebrauch). |
| Träger der Straßenbaulast | Gemeinde Gerstungen |
einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0
Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Sperrzeitverkürzung
Beschluss: GR/2026/Ö/020
Der Gemeinderat beschließt für mögliche Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Verkürzung von Ruhezeiten bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen von Vereinen der Gemeinde Gerstungen keine Verwaltungsgebühren zu erheben.
einstimmig beschlossen - Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0