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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Hinweise zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen

Aus gegebenem Anlass wird in Bezug auf die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen sowie Baum- und Strauchschnitt auf Folgendes hingewiesen:

Das Anlegen von Lagerfeuern zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist gemäß Pflanzenabfallverordnung unzulässig.

Somit sind sämtliche pflanzliche Abfälle

a)

auf dem eigenen Grundstück im Rahmen der zulässigen Kompostierung

b)

in einer Biotonne (Beantragung beim Abfallwirtschaftszweckverband)

c)

in den Grünschnittschnittannahmestellen in Gerstungen oder Marksuhl

zu entsorgen.

Annahmestellen sind aktuell mittwochs von 13:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Wir bitten um Beachtung!