Az: 53093120
Zweigstelle Schmalkalden
Hoffnung 30
98574 Schmalkalden
Ankündigung des Anhörungstermins über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten
| Gemeinde: | Gerstungen |
| Gemarkung: | Sallmannshausen und Lauchröden |
| Flur(en): | 1, 2, 3,8 (Sallmannshausen) | 7, 9 (Lauchröden) |
| Flurstück(e): | 67 (Sallmannshausen Flur 1) |
| 103, 220 (Sallmannshausen Flur 2) |
| 323/1, 324/1, 325/1, 326/1, 327, 328/1, 329/1, 330/1, 331/1, 332, 333, 337, 338, 340, 341, 343, 344, 346, 347, 348/1, 348/2, 349/3, 351/1, 352/1, 354/1, 355/1, 356/1, 357/1, 358/1, 359/1, 360/1, 365/1, 367/1 (Sallmannshausen Flur 3) |
| 662/1 (Sallmannshausen Flur 8) |
| 599, 600/2, 600/3, 614, 635/2, 636/2, 637, 639/2, 640, 643/2, 646/2, 657/1, 657/3, 657/7, 657/8, 662/2, 663/1, 664/1, 672/1, 673/1, 675/1, 676/1, 678/1, 679, 681/41, 681/42, 681/54, 681/66, 681/79, 684/1, 687/1, 688, 692/2, 693/2, 1727/2, 1768/2 (Lauchröden Flur 7) |
| 785/1, 787/2, 787/3, 788/2, 788/3, 788/4, 788/5, 793/8, 796, 797/1, 798, 799, 801, 802, 803/2, 806/1, 811/1, 827/2, 827/3, 827/4, 828/1, 829/3, 981, 982, 983, 1550, 1551, 1552, 1622 (Lauchröden Flur 9) |
| Lagebezeichnung: | Kreisstraße (K 505 von Sallmannshausen bis Lauchröden) |
| Antragsteller: | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), Region Südwest |
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 07.07.2025 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.
Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 11.05.2026 für die in der Gemarkung Sallmannshausen liegenden Flurstücke ab 9:00 Uhr auf dem „Parkplatz für Wasserwanderer“ (Unterstraße) in Sallmannshausen und für die in der Gemarkung Lauchröden liegenden Flurstücke ab 10:00 Uhr auf dem Parkplatz der „Anlegestelle Lauchröden“ (Rasengasse 8, 99834 Gerstungen) statt.
Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Henry Heller
Vermessungsoberamtsrat