Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die neue Hundesteuersatzung beschlossen. Diese Satzung ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Damit sind die bisherigen Satzungen der Gemeinden Gerstungen, Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda nicht mehr gültig.
Alle Hundehalter im Gemeindegebiet erhalten daher in den nächsten Wochen einen neuen Hundesteuerbescheid.
| Die Hundesteuer beträgt pro Kalenderjahr | |
| a) | den 1. Hund 80,00 Euro |
| b) | den 2. Hund 100,00 Euro |
| c) | jeden weiteren Hund 120,00 Euro |
| d) | jeden gefährlichen Hund 600,00 Euro |
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jeweils zum 01.07. eines jeden Kalenderjahres fällig.
Daneben enthält die Satzung Tatbestände für die Gewährung von Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung. Diese werden jedoch nur gewährt, wenn die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind. Hierfür sind notwendige Nachweise zu erbringen.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund, der länger als 3 Monate im Gemeindegebiet Gerstungen gehalten wird, zur Hundesteuer schriftlich anzumelden.
Neben der steuerlichen Erfassung der Hunde hat jeder Hundehalter mit Beginn der Hundehaltung die Pflicht, einen Nachweis der Chippung des Hundes sowie des Abschlusses einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nach den Regelungen des Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) zu erbringen.
Jeder Beginn und jede Beendigung der Hundehaltung ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen anzuzeigen.
Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.gerstungen.de/datei/anzeigen/id/5179,1085/anmeldung_hundesteuernd.pdf
Auskünfte werden unter Telefon 036922 - 245 301 erteilt.